auMAS UNTERSTÜTZT NEUE BUNDES-ANLAGENVERORDNUNG (AwSV)

auMAS UNTERSTÜTZT NEUE BUNDES-ANLAGENVERORDNUNG (AwSV)

Mit dem 01.08.2017 tritt die neue Bundesanlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Sie löst damit die bisher geltenden Länderverordnungen (VAwS) ab.

Neben der Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit regelt die AwSV die technischen Anforderungen der Anlagen sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

Zum Geltungsbereich gehören beispielsweise Heizungsanlagen, Heizölbehälter, Tankstellen, Galvanikanlagen, Raffinerien und landwirtschaftliche Anlagen.

auMAS wurde an die Anforderungen der AwSV angepasst, so dass damit eine umfassende Abwicklung der Verordnung möglich ist.

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