ÄNDERUNGSVERORDNUNG ZUR AWSV

Änderungsverordnung zur AwSV

Was ändert sich 2021 und wann?

Seit 2017 regelt die AwSV bundesweit einheitlich alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Heizöltanks, Chemieanlagen bis hin zu landwirtschaftlichen Anlagen wie für Silage, Jauche und Biogasbehälter sind in dieser umfassenden Verordnung reguliert.

Seit dem 25.11.2019 liegt die Änderungsverordnung zur AwSV als Entwurf vor. Diese enthält zahlreiche Klarstellungen, Konkretisierungen und bisher nicht berücksichtigte Fallkonstellationen. Außerdem umfasst die Änderung Aktualisierungen aus dem zwischenzeitlich geänderten Bau- und Wasserrecht.

Neu aufgenommen werden sollen zudem:

  • Konkretisierungen zur Löschwasserrückhaltung
  • eine Ergänzung der Anforderungen an Umschlagsanlagen
  • Abgrenzung der Biogasanlagen von Jauche-, Gülle- und Silage-Anlagen (JGS)
  • einige Verweise, wie z.B. chemikalienrechtliche Vorschriften

(Quelle: IHK Halle-Dessau)

Aufgrund eines Einspruchs konnten die Änderungen bislang noch nicht verabschiedet werden. Wann dies erfolgen soll, ist derzeit nicht bekannt und wird ein Vorhaben für die neue Regierung werden.

Mit dem Fachmodul AwSV von auMAS lassen sich Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen effizienter und rechtssicher verwalten und überwachen.

Das praktische Verwaltungstool ist konform mit der aktuellen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und wird in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen stetig weiterentwickelt.

Relevante Änderungen und Novellierungen der Gesetzesgrundlagen werden sofort umgesetzt und stehen den Sachbearbeitern über regelmäßige Updates automatisch zur Verfügung.