UNTERSTÜTZUNG BEI DER UMSETZUNG DES OZG

Unterstützung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Länder erhalten zusätzliche Mittel für eine flächendeckende Digitalisierung

Im Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14. August 2017 haben sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 auch digital zugänglich zu machen.

Ziel ist es, eine schnellere und nutzerfreundlichere Interaktion zwischen Bürgern und Unternehmen mit den zuständigen Verwaltungen zu ermöglichen und die Verwaltungsdigitalisierung insgesamt voranzutreiben. Dazu hat der Bund das Abkommen mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern zur beschleunigten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterzeichnet. Dieses Dachabkommen ist ein wichtiger Schritt für die Länder, um die vorgesehenen Finanzmittel aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes erhalten zu können. In Folgedessen stehen den Ländern nun zusätzliche 1,4 Milliarden Euro zur flächendeckenden Verwaltungsdigitalisierung zur Verfügung.