ANFORDERUNGEN AN AWSV-ANLAGEN IN ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN

Anforderungen an AwSV-Anlagen in Überschwemmungsgebieten

Unwetter machen strengere Überwachung deutlich

Nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren es vor allem die menschlichen Schicksale und wirtschaftlichen Schäden, die in den Medien thematisiert wurden. Allerdings hat das Wetterereignis auch schwerwiegende Folgen für die Umwelt zu verzeichnen. So bleiben Millionen Liter von verunreinigtem Abwasser oder Schlamm zurück. Gemische von Wasser und Öl aus zerstörten Heizöltanks, Dünge- und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft sowie Chemikalien aus Produktionsanlagen lagerten sich entlang der überschwemmten Gebiete ab. Diese Rückstände müssen noch immer abgetragen, fachgerecht entsorgt oder aufwendig gereinigt werden.

Es ist daher von hoher Wichtigkeit, dass Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungs- und Risikogebieten (§ 50 AwSV) zukünftig besser gegen Schäden gesichert werden, die z.B. durch Auftrieb, Überflutung oder Beschädigung durch Treibgut entstanden sind.
Die Flutkatastrophe hat gezeigt, wie wichtig eine korrekte Kategorisierung von Gebieten nach dem WHG ist und welchen hohen Stellenwert die strenge Überwachung der Anlagen nach AwSV hat.

Mit dem Fachmodul AwSV von auMAS lassen sich in auMAS Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen effektiv überwachen. Behörden erhalten mehr Übersicht über komplexe Anlagenstrukturen und schneller Aufschluss über die allgemeine Anlagensituation. Damit wird die Einschätzung von weiterführenden Maßnahmen und Handlungen wesentlich erleichtert.